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Bauen auf dem Tempelhofer Feld?

18. Mai 2014

Zeitgleich zur Europawahl haben die Berlinerinnen und Berliner im Mai Gelegenheit, über die Zukunft des Tempelhofer Feldes zu entscheiden: Darf hier gebaut werden oder nicht? Als berufsständische Vereinigung von Architekten und Stadtplanern ist der Bund Deutscher Architekten BDA, Landesverband Berlin, kein Befürworter eines generellen Bauverbotes an diesem Ort. Jedoch sieht der BDA den derzeitigen planerischen Umgang mit diesem Filetstück Berlins in mehrfacher Hinsicht kritisch. 

Das Tempelhofer Feld – Zur Kritik des Masterplanes „Randbebauung“ 

Bereits die Bezeichnung „Randbebauung“ verweist auf die Schwächen des Konzeptes, das zwar die große Freifläche weitestgehend respektiert, wesentliche städtebauliche Verflechtungen jedoch außer Acht lässt und die Ziele einer nachhaltigen und sozial orientierten Stadtentwicklung geradezu konterkariert. Die so verkürzte Sicht auf das hochrangige innerstädtischen Flächenpotenzial und seine Umgebung birgt die Gefahr, ganzheitlich konzipierte, zukunftsfähige Alternativen zu verbauen, zudem wird sie – nicht zuletzt durch die Unwirtschaftlichkeit der Erschließung – kaum einen überzeugenden Beitrag zur Lösung des aktuellen Wohnungsproblems ermöglichen.

Teilbereiche – städtebauliche Bezüge, lokal und überlokal 

Weder im Westen, am Tempelhofer Damm, noch an der Verkehrstrasse im Süden

ist eine städtebauliche Anbindung an intakte, infrastrukturell ausgestattete Bereiche bzw. funktionierende Stadtteile möglich, der als „Lärmschutz“ gedachte, gewerblich genutzte Bebauungsstreifen verstärkt diese Trennung zusätzlich. Weder stellt die Anordnung eine geglückte Lösung für die Mischung von Wohnen und Arbeiten dar, noch können auf den aus wenigen Blöcken bestehenden, schmalen Baufeldern lebendige Wohnquartiere entstehen. Die durch Lage und Gebietszuschnitt notwendigerweise aufwendige Erschließung dürfte das Gegenbeispiel eines nachhaltig organisierten, umweltfreundlichen, innovativen Verkehrskonzeptes darstellen.

Am ehesten denkbar ist das vorgesehene Teilgebiet im Osten als Arrondierung des Schillerkiezes. Kritisch zu hinterfragen wäre hier allerdings der Schematismus der Blockstruktur, die den Anforderungen des Ortes kaum genügen kann: Weder ist so ein überzeugender Übergang von Stadt zu Landschaft zu erreichen noch die notwendige Durchlässigkeit, und ebenso wenig kann sie dem Ziel, tendenziell gleichwertige Wohnlagen zu schaffen, gerecht werden.

Flughafengebäude und Platz der Luftbrücke

Die stärkste Verbindung und wichtigste Verknüpfung des gesamten Areals des Tempelhofer Feldes mit der Stadt, somit den Ort potenziell größter Öffentlichkeit stellt das Flughafengebäude dar: Mit großzügigen Gesten absolut städtebaulicher Dimension öffnet es sich nicht nur zum Flugfeld sondern ebenso zur Stadt, über den Platz der Luftbrücke, vermittelt zwischen Stadt und Feld. Dieser Aspekt findet keinerlei Nieder-schlag im „Masterplan“. Ohne ein Nutzungskonzept des Flughafengebäudes, das diesem hochzentralen Standort und öffentlichen Raum gerecht wird, ohne fundierte Zukunftsperspektiven für den gesamten Bereich im Vorfeld des Gebäudes aber sollte am Tempelhofer Feld nicht geplant oder gar gebaut werden. Die hier zu treffenden Entscheidungen werden Auswirkungen auf alle weiteren Maßnahmen im Bereich des Flugfelds haben. Zu Recht, denn jede Stadt wird maßgebend geprägt durch das System ihrer öffentlichen Räume, und jedes Entwicklungskonzept sollte sich zunächst auf dieses beziehen. Die Bedeutung des Ensembles aus Platz der Luftbrücke und Flughafengebäude als hochzentraler, städtischer Ort ist nicht nur historischer Natur, seine Lage im Stadtgebiet, seine städtebaulichen, stadträumlichen und architektonischen Potenziale prädestinieren ihn heute ebenso für diese Rolle. Man sollte daher das Pferd nicht vom Schwanz her aufzäumen.

Was ist zu tun?

Alle Eingriffe in eine Stadtstruktur – ob in großem oder kleinem Maßstab – sollten dem Leitbild der nachhaltigen, durchmischten, sozialorientierten Stadt folgen, ökologisch wie ökonomisch vertretbar sein, damit auch die Hierarchie öffentlicher Orte berücksichtigen. Die bisherigen Planungen für das Tempelhofer Feld negieren diese Ziele. Unter diesen Voraussetzungen sollte eine Bebauung erst unterstützt werden, wenn alle grundsätzlichen Fragen zur Zukunft des Flughafengebäudes und seines Umfeldes geklärt und mehrere städtebaulich überzeugende Alternativen erörtert worden sind.

Ein Irrtum wäre es zu glauben, die grundlegenden Fehler des „Masterplans“ könnten durch eine weitere Reduzierung der Bauvolumina der „Ränder“, durch ein „behutsameres“ Vorgehen korrigiert werden. Eine solche Maßnahme würde sie im Gegenteil weiter verstärken: die Isolierung der verbleibenden Wohnbebauung bzw. ihrer zukünftigen Bewohner ebenso wie die Unwirtschaftlichkeit des Vorhabens.

Ein geeigneter Weg, um überzeugende Alternativen aufzuspüren, sind aus fachlicher Sicht städtebauliche Wettbewerbe, die angesichts der Bedeutung des Ortes nicht nur einem handverlesenen Teilnehmerkreis offen stehen dürfen.

Der „Stadtentwicklungsplan Wohnen“ weist Flächenpotenziale für insgesamt 220.000 Wohnungen auf. Hier sollten alternative Standorte zu finden sein, die für eine zeitnahe Bebauung geeignet, infrastrukturell besser ausgestattet und erschlossen sind, Standorte, die Arrondierungen bestehender Stadtquartiere darstellen könnten und somit fachlich fundierter zur Lösung des aktuellen Wohnungsproblems beitragen. Die Situation am Tempelhofer Feld jedenfalls ist dafür nicht reif.

Vorstand und Arbeitskreis Stadtentwicklung des BDA Berlin
Berlin, 14. Mai 2014