Mitgliedschaft im BDA Berlin

Dem BDA Berlin gehören ordentliche, außerordentliche und Ehrenmitglieder an. Die Aufnahme erfolgt durch Berufung. Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:

  • Ordentliche Mitglieder können nur Architekten und Stadtplaner werden, die ihren Wohn- und/oder Geschäftssitz in Berlin haben.
  • Als ordentliche Mitglieder können freischaffende Architekten und Stadtplaner aufgenommen werden, die sich durch hervorragende Werke und Leistungen im Sinne der BDA-Ziele ausgezeichnet haben.
  • Als außerordentliche Mitglieder können aufgenommen werden: Architekten, Stadtplaner, Künstler, Kritiker und Angehörige anderer Berufsgruppen, die sich durch besondere persönliche Leistungen um die Ziele und Aufgaben des BDA verdient gemacht haben.
  • Mitglieder, die sich um die Ziele des BDA in besonderer Weise verdient gemacht haben können durch die Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
Foto: Werner Huthmacher
Foto: Werner Huthmacher
Am Lodepot 1, 2, 3 BDA Preis Berlin 2015 Architekt: ROBERTNEUN Architekten Bauherr: UTB Projektmanagment- und Verwaltungsgesellschaft mbH Berlin, Thomas Bestgen Foto: Werner Huthmacher

Mitgliederstatus (Stichtag 14. Juni 2021)

Ordentliche Mitglieder: 344
Außerordentliche Mitglieder: 44
Ehrenmitglieder: 3
Gesamt: 391

Partner des BDA Berlin